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AGB Unternehmer


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmern
Stand: August 2009

1. Anwendungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Isländerhof Rutenmühle GbR, die mit Unternehmern geschlossen werden.
Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern finden Sie hier .

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Vertragsbeziehungen mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit diesen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden (Unternehmers) unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Zustandekommen des Kaufvertrags
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Kunde (Unternehmer) verbindlich gegenüber der Isländerhof Rutenmühle GbR , den Inhalt des von ihm zusammengestellten Warenkorbes erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt durch die Auslieferung der bestellten Ware durch die Isländerhof Rutenmühle GbR zustande. Der Kunde (Unternehmer) ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

3. Preise, Zahlung und Versand
Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Versandkosten. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Sofortüberweisung oder Paypal.
Bei Auswahl der Zahlungsart "Vorkasse" nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Kaufpreis ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung ohne Abzug zu bezahlen.

Die Gewährung von Skonto bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Wir sind nicht zur Annahme von Schecks oder Wechseln verpflichtet, die Annahme erfolgt jedoch stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Kunden (Unternehmer) zu tragen und sofort zu entrichten.
Soweit sich unsere Einkaufspreise, Transportkosten, betriebsbezogenen Steuern oder sonstige Kosten, die sich auf den einzelnen Preis auswirken, zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin - bei einem Nichthandelsgeschäft nur, wenn dieser Zeitraum mehr als 4 Monate beträgt - für uns unvorhersehbar verändern, kann jede der Vertragsparteien eine entsprechende Preisanpassung verlangen. Eine Preiserhöhung um mehr als 5 % netto teilen wir dem Kunden (Unternehmer) vor Lieferung mit; er kann dann durch schriftliche Erklärung, die innerhalb 10 Tagen ab Zugang dieser Mitteilung bei uns eingehen muss, vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt bei einem Handelsgeschäft jedoch nur, wenn die von uns geforderte Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und vereinbarter Lieferung nicht unerheblich übersteigt.
Einzelheiten zu Versandkosten und den Ländern, in die wir versenden, sind unseren Informationen zum Versand zu entnehmen.

4. Zurückbehaltungsrechte; Aufrechnungsverbot
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund oder anderer Abzüge ist unzulässig. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde (Unternehmer) nur wegen Gegenansprüchen, die auf aus demselben Rechtsverhältnis beruhen, berechtigt.

5. Lieferung und Lieferzeit; nicht lieferbare Artikel
Technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungsänderungen sowie Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten, solange dies für den Kunden (Unternehmer) zumutbar ist.
Teillieferungen sind zulässig und selbständig abrechenbar, insofern dies für den Kunden (Unternehmer) zumutbar ist und er ein objektives Interesse an der Teillieferung hat.
Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde (Unternehmer) nur nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 1 Monat betragen muss, vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis dahin nicht als versandbereit gemeldet wurde.

Im Falle eines Teilverzuges oder einer Teilunmöglichkeit kann der Kunde (Unternehmer) nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten und/oder nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit verlangen, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
Sollten wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein, weil unser Lieferanten seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir dem Kunden (Unternehmer) gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn wir mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. In einem solchen Fall werden wir den Kunden (Unternehmer) unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Etwaige, bereits erfolgte Zahlungen des Kunden (Unternehmer) werden unverzüglich zurückerstattet.

6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden (Unternehmer) über, sobald wir die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben haben oder die Ware zwecks Versendung unser Lager oder das eines Unterlieferanten verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden (Unternehmers), so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt bei der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. In diesem Falle sind wir berechtigt Lagergeld in angemessener Höhe zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden (Unternehmer) jetzt oder künftig zustehen, gewährt der Kunde (Unternehmer) uns die folgenden Sicherheiten, die wir auf Verlangen frei geben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum.

Der Kunde (Unternehmer) ist, sofern er Händler ist, berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Er ist jedoch nur berechtigt, die Ware an Endverbraucher weiter zu verkaufen. Eine Weiterveräußerung an Wiederkäufer ist ausdrücklich nicht gestattet. Sämtliche aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde (Unternehmer) bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn sich der Kunde (Unternehmer) mit der Zahlung in Verzug befindet. Er ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche die Vorbehaltsware durch ihn veräußert wurde. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Solange der Kunde (Unternehmer) sich nicht in Zahlungsverzug befindet, werden wir die Abtretung nicht offen legen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde (Unternehmer) auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde (Unternehmer).

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (Unternehmer) - insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Insolvenzantragstellung – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Sachmängel
Der Kunde (Unternehmer) hat alle erkennbaren Mängel nach Eingang der Waren, spätestens jedoch binnen 7 Werktagen anzuzeigen. Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei uns eintrifft.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Gibt der Kunde (Unternehmer) uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Diese Bedingungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
Jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden (Unternehmers) sind ausgeschlossen bei Lieferungen gebrauchter Waren.

9. Haftungsbeschränkung
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf:
- Verletzung der Kardinalpflichten
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Produkthaftung
In jedem Falle ist die Eintrittspflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Schadenersatzansprüche
Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung der vom Kunden (Unternehmer) vertraglich geschuldeten Pflichten, so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 40 % des Nettokaufpreises. Dem Kunden (Unternehmer) bleibt es unbenommen, uns einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht, Vertragssprache
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche zwischen uns und dem Kunden (Unternehmer) ist Neuenkirchen. Soweit der Kunde (Unternehmer) auch Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Neuenkirchen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Vertragssprache ist Deutsch.

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